Der Zentralvorstand ist das ausführende Organ des TVU. Er entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich durch diese Statuten oder das Gesetz anderen Organen des TVU vorbehalten sind. Der Zentralvorstand vertritt den Verein nach aussen und bestimmt die Zeichnungsberechtigung. Er ist an die Beschlüsse der DV gebunden. Der Zentralvorstand überwacht die Einhaltung der Statuten durch die Mitglieder.